Bonn · Rhein-Sieg · Est. Vertrauen
Unabhängige Verkehrswert- und Marktwertgutachten — nachvollziehbar hergeleitet, belastbar vor Gericht, Finanzamt und Banken.
Das ausführliche Gutachten nach § 194 BauGB — für Gericht, Finanzamt und Bank. Wenn der Wert wirklich standhalten muss.
VollgutachtenDie schlanke Werteinschätzung zur Orientierung — vor Verkauf, Kauf oder als Zweitmeinung zu einem Angebot.
KompaktDer nachhaltig erzielbare Wert als Grundlage der Finanzierung — im Dialog mit Ihrem Kreditinstitut.
FinanzierungOrtsübliche Miete und Ertragswert vermieteter Objekte — für Eigentümer, Erben und Kapitalanleger.
VermietungEin unabhängiger Wert schafft Klarheit, wo sonst Bauchgefühl oder Interessen entscheiden — in genau diesen Momenten:
Den richtigen Preis kennen, bevor verhandelt wird.
Fairer Ausgleich unter Erben, belastbar gegenüber dem Finanzamt.
Ein neutraler Wert als Basis der Vermögensauseinandersetzung.
Gutachten, die gerichtlichen Anforderungen standhalten.
Niedrigeren Wert nachweisen — § 198 BewG gegen zu hohe Bescheide.
Den Verkehrswert einordnen, bevor geboten wird.
Vier Schritte, keine Überraschungen. Sie wissen jederzeit, wo Ihr Auftrag steht.
Sie schildern Objekt und Anlass. Sie erhalten eine erste Einschätzung und ein klares Festpreisangebot.
Aufnahme der Immobilie vor Ort — Zustand, Ausstattung, Unterlagen, Dokumentation.
Herleitung des Werts nach anerkanntem Verfahren, schriftlich und in jeder Zeile nachvollziehbar.
Besprechung der Ergebnisse, Beantwortung Ihrer Fragen — das Gutachten gehört Ihnen.
Ein Gutachten ist nur so viel wert wie die Qualifikation dahinter — deshalb liegt der Maßstab hier offen.
Sachverständigenbüro Henke steht für unabhängige Immobilienbewertung im Raum Bonn. Sie erhalten keine Verkaufsberatung, sondern eine neutrale Wertermittlung — erstellt von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen, hergeleitet nach anerkannten Verfahren und belastbar gegenüber Dritten.
Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist der öffentlichen Bestellung gleichgestellt und wird von Gerichten, Finanzbehörden und Kreditinstituten anerkannt. Erneuerung durch Re‑Zertifizierung und laufende Fortbildungspflicht.